Durchwachsener Knöterich (Persicaria perfoliata)
Aktualisiert am: 01.10.2024
EU-Code:
Prävention
Der Durchwachsene Knöterich wird seit dem 03.08.2016 von der Verordnung (EG) 1143/2014 als invasive gebietsfremde Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) zur Früherkennung und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.
[i]Persicaria perfoliata[/i] unterliegt nach Art. 16 der Verordnung (EU) 1143/2014, der Früherkennung. Die schnelle Meldung von Vorkommen im Anfangsstadium einer Invasion ist entscheidend für eine effiziente Beseitigung. Erstmalig im Rahmen der Früherkennung erfasste Vorkommen sind unverzüglich gemäß Artikel 17 an die EU-Kommission zu melden und rasch zu tilgen..
Bisher befindet sich der Durchwachsene Knöterich auf der Warnliste der gebietsfremden, invasiven Pflanzen Deutschlands ([author]Starfinger & Nehring 2013[/author]).
Bekämpfung
Als Bekämpfung wird von [author]Skowronek & Nehring (2023)[/author] Ausreißen und Mahd empfohlen. Hinderlich bei dieser Art der Bekämpfung sind die Widerhaken an Stängel und Blättern, die zu Hautabschürfungen führen können ([author]Okay 2010[/author]), daher sollte auf ausreichende Schutzkleidung nicht verzichtet werden ([author]InfoFlora 2021[/author]). In weniger empfindlichen Bereichen können Herbizide eingesetzt werden ([author]Starfinger & Nehring 2013[/author]). Offenbodenstellen sollten vor allem an vulnerablen Standorten wie Flussufern, so weit wie möglich, geschlossen werden ([author]Okay et al. 2010[/author]). In den USA wurde auch die biologische Bekämpfung mithilfe von Schafen bzw. einer herbivoren Rüsselkäferart erprobt ([author]InfoFlora 2021; Okay et al. 2010[/author]).