Fuchshörnchen (Sciurus niger)
Aktualisiert am: 22.02.2024
EU-Code:
Prävention
Das Fuchshörnchen fällt gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016 unter die prioritären invasiven Arten unionsweiter Bedeutung. Es darf in die EU nicht eingeführt, gehandelt, in Gefangenschaft gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Jedes Vorkommen ist unverzüglich der unteren Naturschutzbehörde zu melden.
Bekämpfung
Lebendfang mit Fallen. In den USA wird die Art bejagt (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), 2021).