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Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Der Signalkrebs fällt seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung. Es darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Um Einfuhr und Ausbreitung zu verhindern, müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Wareneinfuhrkontrollen (Art. 15) etabliert werden. Der Signalkrebs ist inzwischen in NRW weit verbreitet. Überwachungsmaßnahmen müssen den isoliert vorkommenden Edelkrebs-Populationen gelten. Insbesondere Reliktpopualtionen des Edelkrebses in Bachoberläufen sind vor Infektionen durch den Signalkrebs mittels Krebssperren wirksam zu schützen. Krebssperren machen den Bachlauf auch unpassierbar für Fische, deshalb ist in jedem Einzelfall der Fischschutz gegen den Edelkrebsschutz abzuwägen. Die Weiterentwicklung der Effizienz von Krebssperren und fischpassierbarer Krebssperren ist wünschenswert.

- keine Gartenteichabfälle im Freiland entsorgen

- keine Aquarientiere, Aquarienpflanzen oder auch nur Aquarienwasser in ein natürliches oder halbnatürliches Gewässer der freien Landschaft entsorgen

- Wassersportler: Übertragung von Pilzsporen durch alle Arten von Wassersportgerät (z. B. nasse Tauchausrüstung, Boote, Angeln, Reusen, etc!) vermeiden!

Bekämpfung

Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt der Signalkrebs zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen sind.

Eine vollständige Beseitigung dieser in NRW weithin etablierten Art ist nicht mehr möglich. Allenfalls kann versucht werden, gefährdete Edelkrebs-Populatuionen durch Schaffung von Pufferzonen, in denen gebietsfremde Krebsarten mittels Reusenfang detektiert und entnommen werden, zu schützen. Die Bestandsreduzierung gebietsfremder Krebspopulationen in größeren Gewässern oder Gewässerabschnitten kann unterstützend wirken, indem dadurch die Zahl abwandernder sporentragender Exemplare abnimmt. Da es bisher kaum Erfahrungen auf diesem Gebiet gibt, sollten Eindämmungsmaßnahmen dieser Art unbedingt wissenschaftlich dokumentiert werden. Bestehende Querbauwerke, die als Barrieren zwischen Populationen gebietsfremder Krebse und Edelkrebs-Populationen wirken, sind im Einzelfall zu erhalten. Zusätzlich sollten Krebssperren eingesetzt und weiterentwickelt werden (Vaeßen & Groß 2017). Eine Abwägung über Kosten, Nutzen und potentiellen Schäden ist in jedem Einzelfall zu treffen.