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Schwimmfarn (Salvinia molesta)

Aktualisiert am: 03.04.2024
EU-Code:

Prävention

Der Lästige Schwimmfarn wird seit dem 15.08.2019 von der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung behandelt. Er darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.

Bekämpfung

Jedes Vorkommen ist der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Entnahme bzw. Kontrolle getroffen werden können. Durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgt die Weiterleitung über das LANUV an das Bundesamt für Naturschutz und das Vorkommen wird von dort über das Bundesministerium für Umwelt der EU-Kommission notifiziert. Die geplanten Maßnahmen und deren Wirksamkeit sind ebenfalls jeweils über LANUV und Bundesamt für Naturschutz der EU-Kommission anzuzeigen. Als in Deutschland bislang nicht etablierte und in Nordrhein-Westfalen bisher nicht auftretende Art zählt der Lästige Schwimmfarn zu den Unionsliste-Arten, für die nach Art. 17 die Tilgung jedes neuen Vorkommens zu prüfen ist.

Sollte eine sofortige Beseitigung nicht angezeigt oder möglich sein, ist dies mit Begründung innerhalb der Frist von 2 Monaten der EU-Kommission anzuzeigen (Art. 18). Als Gründe für eine Ausnahme gemäß Art. 18 kommen in Frage: 1. die Entnahme ist technisch nicht machbar, 2. die Kosten sind außergewöhnlich hoch und stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen oder 3. die verfügbaren Beseitigungsmaßnahmen haben gravierende nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt oder andere Arten. Folgt die EU-Kommission der angezeigten Entscheidung, müssen Maßnahmen zur Eindämmung und Minimierung der Schäden (Art. 19) getroffen werden. Im Falle der Ablehnung müssen unverzüglich Tilgungsmaßnahmen (Art. 17) getroffen werden.

Beseitigt wird der Schwimmfarn durch Abfischen und Absammeln ([author]Nehring & Skowronek 2023[/author]), was allerdings jährlich wiederholt werden muss ([author]Mitch 2017[/author]).