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Karottenkraut (Parthenium hysterophorus)

Aktualisiert am: 29.02.2024
EU-Code:

Prävention

Die Art wird seit 2016 als invasive gebietsfremde Art auf der Unionsliste der EU-Verordnung 1143/2014 geführt und ist nach Artikel 16 der EU-VO eine melde- und beseitigungspflichtige Art.

Invasive gebietsfremde Arten wie P. hysterophorus dürfen nicht vorsätzlich oder fahrlässig in das Gebiet der EU eingebracht, dort gehandelt, gehalten oder transportiert werden sowie nicht in die Umwelt freigesetzt werden (Art. 7 der VO (EU) 1143/2014). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.

Die Früherkennung gemäß Artikel 16, d.h. eine schnelle Meldung von Vorkommen im Anfangsstadium einer Invasion ist entscheidend für eine effiziente Beseitigung. Erstmalig auftretende Vorkommen sind unverzüglich gemäß Artikel 17 an die EU-Kommission zu melden ([author]LANUV 2019[/author]).

Öffentlichkeitsarbeit ist hierbei ein nicht zu unterschätzendes Mittel zur Aufklärung über die Auswirkungen invasiver Neophyten, insbesondere um die absichtliche Einschleppung und Anpflanzung zu verhindern.

Bekämpfung

Zur Beseitigung eignen unter anderem sich das Ausreißen, die Mahd oder Pflügen der betroffenen Gebiete ([author]Nehring & Skowronek 2023[/author]). Das Ausreißen vor der Blüte ist am effektivsten. Nachdem die Pflanze Samen entwickelt hat, sollte sie nicht ausgerissen werden, da dies das Befallsgebiet noch vergrößern könnte ([author]Kaur et al. 2014[/author]).

Maßnahmenblätter