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Beifuss-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Invasivität

Einstufung

jedes Vorkommen beseitigen, ab 10 Pflanzen bei LANUV-Meldestelle melden

Auswirkungen auf Flora und Fauna

Da die Beifuß-Ambrosie nicht besonders konkurrenzkräftig gegenüber Wildpflanzen ist, stellt sie für die heimische Flora und Fauna keine Gefahr dar. Seit ca. 2006 breitet sie sich im Standortübungsplatz Stapellage allerdings massenhaft am Rande der Panzertracks aus und hat auch in den benachbarten, von Panzern befahrenen mageren Grünlandflächen und Sandmagerrasen stark zugenommen.

Auswirkungen auf menschliche Gesundheit

Bereits wenige Pollenkörner der Beifuß-Ambrosie in der Atemluft können die Entwicklung einer Ambrosia-Allergie mit Heuschnupfen und häufig auch schwerem Asthma bewirken. Es sind auch Personen betroffen, die vorher keinerlei keine allergischen Heuschnupfenerkrankungen hatten. Die Leidenszeit von Heuschnupfen-Allergikern verlängert sich über die bisherige Pollenflugsaison hinaus bis zum Abblühen der Pflanzen im Oktober. Sehr selten treten bei empfindlichen Menschen darüber hinaus Hautreizungen auf. Es handelt sich hierbei um Hautirritationen, die durch Berührung der Pflanzen und durch Anhaftung des Blütenstaubs im Nasen-, Lippen- und Augenbereich entstehen. Zum Zweck der Gesundheitsvorsorge sollten Ambrosiabestände vor der Pollenflugphase vernichtet werden. Mit Verordnung der EU vom 16. Juni 2011('http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:159:0007:0024:DE:PDF'[Nr. 574/2011]) ist der Handel und die Einfuhr ambrosiahaltiger Futtermittel seit dem 01.01.2012 verboten.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Der Anstieg von Allergieerkrankungen und entsprechende Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen werden in südlichen Nachbarländern, z.B. in Frankreich, Italien, Schweiz oder in Ungarn mit der Etablierung, bzw. der Massenverbreitung der Beifuß-Ambrosie in Verbindung gebracht.