Roter amerikanischer Sumpfkrebs (Procambarus clarkii)
Aktualisiert am: 07.12.2023
EU-Code:
Prävention
Der Rote Amerikanische Flusskrebs fällt seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung. Er darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, in Gefangenschaft gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Um Einfuhr und Ausbreitung zu verhindern, müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Wareneinfuhrkontrollen (Art. 15) etabliert werden. Der Rote Amerikanische Sumpfkrebs kommt regional begrenzt in Flüssen, Tieflandbächen und Abgrabungsgewässern und breitet sich derzeit aus. Überwachungsmaßnahmen müssen vor allem den isoliert vorkommenden Edelkrebs-Populationen gelten. Insbesondere Reliktpopulationen des Edelkrebses in Bachoberläufen sind vor Infektionen durch gebietsfremde Krebsarten mittels Krebssperren wirksam zu schützen. Krebssperren machen den Bachlauf auch unpassierbar für Fische, deshalb ist in jedem Einzelfall der Fischschutz gegen den Edelkrebsschutz abzuwägen. Die Weiterentwicklung effizienter und fischpassierbarer Krebssperren ist wünschenswert.
- keine Gartenteichabfälle im Freiland entsorgen
- keine Aquarientiere, Aquarienpflanzen oder auch nur Aquarienwasser in ein natürliches oder halbnatürliches Gewässer der freien Landschaft entsorgen
- Wassersportler: Übertragung von Pilzsporen durch alle Arten von Wassersportgerät (z. B. nasse Tauchausrüstung, Boote, Angeln, Reusen, etc!) vermeiden!
Bekämpfung
Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt der Rote Amerikanische Sumpfkrebs zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen sind.
Auf Grund der sehr hohen Vermehrungsrate dieser Art ist eine Bekämpfung mit fischereilichen Mitteln sehr schwierig. Auch durch die Trockenlegung von besiedelten Teichen ist diese Art kaum zu entfernen. Zusätzlich ist dabei eine starke Abwanderung in benachbarte Gewässer zu befürchten. Eine vollständige Beseitigung dieser in NRW etablierten Art ist daher kaum mehr möglich. Allenfalls kann versucht werden, gefährdete Edelkrebs-Populatuionen durch Schaffung von Pufferzonen, in denen gebietsfremde Krebsarten mittels Reusenfang detektiert und entnommen werden, zu schützen. Die Bestandsreduzierung gebietsfremder Krebspopulationen in angrenzenden größeren Gewässern oder Gewässerabschnitten kann unterstützend wirken, indem dadurch die Zahl abwandernder Exemplare abnimmt. Da es bisher kaum Erfahrungen auf diesem Gebiet gibt, sollten Eindämmungsmaßnahmen dieser Art unbedingt wissenschaftlich dokumentiert werden. Bestehende Querbauwerke, die als Barrieren zwischen Populationen gebietsfremder Krebse und Edelkrebs-Populationen wirken, sind im Einzelfall zu erhalten. Zusätzlich sollten Krebssperren eingesetzt und weiterentwickelt werden. Eine Abwägung über Kosten, Nutzen und potentiellen Schäden ist in jedem Einzelfall zu treffen.