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Kamberkrebs (Faxonius limosus)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Der Kamberkrebs fällt seit dem 03.08.2016 unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung. Es darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Um Einfuhr und Ausbreitung zu verhindern, müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Wareneinfuhrkontrollen (Art. 15) etabliert werden. Der Kamberkrebs ist inzwischen in Mitteleuropa weit verbreitet. Überwachungsmaßnahmen müssen den isoliert vorkommenden Edelkrebs-Populationen gelten.

- keine Gartenteichabfälle im Freiland entsorgen

- keine Aquarientiere, Aquarienpflanzen oder auch nur Aquarienwasser in ein natürliches oder halbnatürliches Gewässer der freien Landschaft entsorgen

- Wassersportler: Übertragung von Pilzsporen durch alle Arten von Wassersportgerät (z. B. nasse Tauchausrüstung, Boote, Angeln, Reusen, etc!) vermeiden!

Bekämpfung

Als weit verbreitete und etablierte invasive Art zählt der Kamberkrebs zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung oder Eindämmung durchzuführen sind.

Eine vollständige Beseitigung dieser in Europa weithin etablierten Art ist nicht mehr möglich. Nur aus ablassbaren Teichen und kleinen Bächen ist eine Entfernung der Art bisher mit hohem Aufwand gelungen. Allenfalls kann versucht werden, gefährdete Edelkrebs-Populatuionen durch Schaffung von Pufferzonen, in denen gebietsfremde Krebsarten mittels Reusenfang detektiert und entnommen werden, zu schützen. Die Bestandsdezimierung gebietsfremder Krebspopulationen in den an Edelkrebsgewässer angrenzenden größeren Gewässern oder Gewässerabschnitten kann unterstützend wirken, indem dadurch die Zahl abwandernder Exemplare abnimmt. Versuche dieser Art sollten wissenschaftlich dokumentiert werden, da es bisher kaum Erfahrungen auf diesem Gebiet gibt.. Auch bestehende Querbauwerke, die als Barrieren zwischen Populationen gebietsfremder Krebse und Eselkrebs-Populationen wirken, sind im Einzelfall zu erhalten. Zusätzlich sollten Krebssperren eingesetzt und weiterentwickelt werden. Eine Abwägung über Kosten, Nutzen und potentiellen Schäden ist in jedem Einzelfall zu treffen.

Maßnahmenblätter