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Kudzu (Pueraria montana var. lobata)

Aktualisiert am: 01.10.2024
EU-Code:

Prävention

Kudzu wird seit dem 03.08.2016 von der Verordnung (EG) 1143/2014 als invasive gebietsfremde Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) zur Früherkennung und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.

[i]Pueraria montana[/i] unterliegt nach Art. 16 der Verordnung (EU) 1143/2014, der Früherkennung. Die schnelle Meldung von Vorkommen im Anfangsstadium einer Invasion ist entscheidend für eine effiziente Beseitigung. Erstmalig im Rahmen der Früherkennung erfasste Vorkommen sind unverzüglich gemäß Artikel 17 an die EU-Kommission zu melden und rasch zu tilgen.

Bisher befindet sich Kudzu auf der Warnliste der gebietsfremden, invasiven Pflanzen Deutschlands ([author]Starfinger & Nehring 2013[/author]).

Bekämpfung

Abdecken, Abflammen, Ausgraben, Beweiden und Mahd werden von [author]Nehring & Skowronek (2023)[/author] als Bekämpfungsmaßnahmen genannt.

Maßnahmenblätter