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Persischer Bärenklau (Heracleum persicum)

Aktualisiert am: 21.09.2023
EU-Code:

Prävention

Der persische Bärenklau wird seit dem 03.08.2016 von der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Er darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.

Bekämpfung

Ähnlich wie beim Riesen-Bärenklau gehören bei Heracleum persicum das Abstechen, Ausgraben, Beweiden, Fräsen, Pflügen und die Mahd zu den möglichen Bekämpfungsmaßnahmen. Vgl. Maßnahmenblatt: (https://mediathek.naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/files/23/86/17/04/73e4ea637bc0412b81aab58db4a50830e0099978.pdf).