Kreuzstrauch (Baccharis halimifolia)
Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:
Prävention
Der Kreuzstrauch wird seit dem 03.08.2016 von der Verordnung (EU) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden.
Bekämpfung
Eine Ansiedlung und Ausbreitung des Kreuzstrauchs in Nordrhein-Westfalen ist aufgrund seines bevorzugten Habittats in Küstennähe unwahrscheinlich. Jedes Vorkommen ist unverzüglich der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Entnahme bzw. Kontrolle getroffen werden können. Durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgt die Weiterleitung über das LANUV an das Bundesamt für Naturschutz. Das Vorkommen wird von dort über das Bundesministerium für Umwelt der EU-Kommission gemeldet. Die geplanten Maßnahmen und deren Wirksamkeit sind ebenfalls jeweils über LANUV und Bundesamt für Naturschutz der EU-Kommission anzuzeigen. Der Kreuzstrauch gilt bislang in Deutschland als fehlend. Er zählt damit zu den Unionsliste-Arten, für die nach Art. 17 eine Tilgung jedes neuen Vorkommens innerhalb von 3 Monaten zu erfolgen hat.
Die Sträucher können manuell beseitigt werden, indem diese gekappt oder mitsamt der Wurzel entfernt werden. Für eine erfolgreiche Bekämpfung sollte eine Entnahme im möglichst jungen Alter der Pflanze erfolgen (jünger als 2 Jahre), um eine generative Fortpflanzung zu verhindern (EPPO 2013). Sobald die Samenproduktion stattgefunden hat, sind wiederholte Maßnahmendurchführungen und ein durchgängiges Monitoring notwendig. Durch die hohe Samenanzahl, effektive Windausbreitung und hohe Keimfähigkeit bei guten Lichtverhältnissen gestaltet sich eine Eindämmung der Art als schwierig (EPPO 2013). Die manuelle Beseitigung der Pflanze hat zur Folge, dass offener Boden zurückbleibt auf dem der Kreuzstrauch als Pionierart ideale Verhältnisse zur erneuten Keimung vorfindet (EPPO 2012, CABI 2018). Schnitt und Entwurzelung der Pflanze muss mehrere Male wiederholt werden (EPPO 2014). Auch intensive Schafbeweidung stellt eine mögliche Maßnahme zur Eindämmung dar (EPPO 2014). In einer Risikoanalyse schätzt EPPO (European and Mediterranean Plant Protection Organization) es als wahrscheinlich ein, dass sich Bekämpfungsmaßnahmen von Baccharis halimifolia aufgrund seiner biologischen Merkmale als wenig erfolgreich herausstellen werden (EPPO 2013). Es sind keine erfolgreichen Beseitigungsversuche etablierter Populationen bekannt (EPPO 2013). Für isolierte und kleine Populationen ist eine frühzeitige Tilgung sinnvoll.