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Wechselblatt-Wasserpest (Lagarosiphon major)

Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:

Prävention

Lagarosiphon major wird von der Verordnung (EG) 1143/2014 als prioritäre invasive Art unionsweiter Bedeutung erfasst. Sie darf in der EU nicht eingeführt, gehandelt, gehalten oder transportiert werden (Art. 7). Es müssen ein Überwachungssystem (Art. 14) und amtliche Kontrollen bei der Wareneinfuhr (Art. 15) etabliert werden. Neue Vorkommen in bisher unbesiedelten Bereichen sind der Unteren Naturschutzbehörde zu melden, damit rechtzeitig Maßnahmen zur Vernichtung bzw. Kontrolle getroffen werden können.

Bekämpfung

Lagarosiphon major zählt zu den Arten, für die nach Art. 19 der Verordnung (EU) 1143/2014, Managementmaßnahmen zur Bekämpfung und Eindämmung durchzuführen sind. Eine erfolgreiche Bekämpfung oder Kontrolle ist nur bei Eingreifen in einem sehr frühen Stadium der Invasion möglich und sinnvoll, da sich die Pflanzen über Fragmentbildung sehr schnell, z.B. mit der fließenden Welle, in einem Fließgewässer ausbreiten können. In NRW sind bisher nur 3 Vorkommen bekannt. Angesichts der geringen Zahl der Vorkommen ist jeder Neufund unverzüglich beim LANUV zu melden und die Möglichkeiten einer Tilgung zu prüfen.

Zur Bestandskontrolle liegen Erfahrungen mit mechanischen Bekämpfungsmethoden (Ausreißen, Abdeckung mit Geotextilien und Mahd) vor, aufgrund des großen Wurzelsystems der Art und der Brüchigkeit sind die Verfahren jedoch nur bedingt erfolgreich. Als neuartiges Verfahren wäre der Einsatz des Hydro-Venturi-Verfahrens auf die Wirksamkeit zu testen.

In einigen Ländern werden verschiedene Herbizide erfolgreich zur Bestandsregulierung und Ausrottung eingesetzt. Der Einsatz von Herbiziden in Gewässern ist in Deutschalnd nicht genehmigungsfähig. Bislang gibt es keine Bestandsregulierungen mit biologischer Kontrollverfahren, doch wurde mehrere Insektenarten (u.a. Aphelenchoides fragariae)beschrieben, die die Pflanze als Nahrung nutzen.

Bei der Entscheidung, ob eine Bekämpfung eines Vorkommens durchgeführt werden soll, sind in jedem Einzelfall Kosten, Nutzen und und mögliche Schäden gegeneinander abzuwägen.

'https://mediathek.naturschutzinformationen.nrw.de/mediathek/files/23/86/17/03/1864ec09867e1037fc226f81592a98347f8eb0b0.pdf'[Maßnahmenblatt]

Maßnahmenblätter