Douglasie (Pseudotsuga menziesii)
Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:
Prävention
Aufgrund der forstwirtschaftlichen Bedeutung der Douglasie ist ein vollständiger Verzicht der Ausbringung nicht sinnvoll. Wegen der möglichen Bedrohungen von nach FFH-Richtlinie und §62 Landschaftsgesetz NRW geschützten Biotopen, namentlich dem alten bodensauren Eichenwald 9190, dem Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 9170 sowie Fels- und Blockschuttstandorten (FFH-Lebensraumtypen 8150 Silikatschutthalden, 8220 Silikatfelsen und -spalten, 8230 Silikatfelskuppen) sollte aber bei der Pflanzung von Douglasien ein Mindestabstand von 300 Metern, möglichst von 2 km eingehalten werden, um eine Ansiedlung durch Samenfernflug weitestgehend auszuschließen. Auf mittleren Standorten kann das Verhalten der Douglasie noch nicht sicher abgeschätzt werden. Zur Vorbeugung des Verlusts beziehungsweise der Verschlechtung des Erhaltungszustandes europarechtlich geschützter Waldgesellschaften wird empfohlen, Douglasien generell nicht aktiv in Naturschutz- und FFH-Gebiete einzubringen.
Bekämpfung
Über die Beseitigung von sich ausbreitenden Douglasien ist bisher wenig bekannt, da die Art aufgrund ihrer bisherigen Ausbreitungsgeschichte in Deutschland noch nicht sehr lange als mögliche Problempflanze betrachtet wird. Inwieweit eine Rücknahme der Naturverjüngung und der samentragenden Altbäume sinnvoll ist und den Aufwand rechtfertigt, muss im Einzelfall überprüft werden. Die Beseitigung erfolgt durch manuelle Entfernung der Pflanzen. Ältere Exemplare können durch Absägen beseitigt werden, da die Douglasie wie die meisten Koniferen zu Stockausschlag nicht fähig ist.