Nadelkraut (Crassula helmsii)
Aktualisiert am: 27.03.2023
EU-Code:
Prävention
Die auf der Schwarzen Liste des Bundesamt für Naturschutz aufgeführte Art ist in Nordrhein-Westfalen inzwischen im Nordwesten in einigen Gewässern mit ehr großen Beständen zu finden. Die Art ist weiterhin im Handel erhältlich, so dass ein Eintrag in weitere Gewässer wahrscheinlich ist. Ein Handelsverbot der Art ist unbedingt zu empfehlen. Beim Begehen oder Befahren zu Land und zu Wasser sind in kontaminierten Bereichen Hygienemaßnahmen an Fahrzeugen, Geräten, Schuhen, Booten und Angelgeräten erforderlich, damit sie nicht über Spross-Bruchstücke weiter verbreitet wird.
Bekämpfung
Ein Management der Art erscheint sehr schwierig, da die fragile Art bei mechanischer Beanspruchung sehr leicht zerbricht. Die gebildeten Fragmente haben ein besonders hohes Regenerationspotential . Ein mechanisches Management der Art, etwa durch Mahd oder Abbaggern, kann deshalb kontraproduktiv sein.
Für kleinräumige Bestände in größeren Gewässern könnte das Abdecken mit Folie eine geeignete Bekämpfung darstellen, wobei auch hier eine nicht sachgerechte Umsetzung leicht zum Scheitern der Maßnahme führen kann. In den Niederlanden wurden von Crassula helmsii dominierte, zu Naturschutzzwecken angelegte Kleingewässer nach verschiedenen mechanischen Bekämpfungsversuchen wie mähen, abschieben, abbrennen, mit heißem Wasser verbrühen wieder zugeschüttet und an anderer Stelle neu geschaffen.
In Großbritannien wurde Crassula helmsii mit Herbiziden erfolgreich bekämpft. Herbizide sind an Gewässern in Deutschland mit Blick auf die übrigen Wasserbewohner verboten. Auch der Einsatz von Graskarpfen zur biologischen Bekämpfung hat sich als nicht zielführend erwiesen, da Crassula helmsii nicht als Nahrung von Graskarpfen bevorzugt wird. Graskarpfen haben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die anderen Gewässerbewohner, weshalb die Ausbringung in der freien Landschaft verboten ist.